Beitrag von Thomas Spott
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Wären mehrere Bremsschwellen verteilt auf der gesamten Länge der Haimhauser Str. denkbar und rechtlich erlaubt? Dies könnte helfen die Straße als Durchgangsstraße unattraktiv zu machen
Bremsschwellen sind grundsätzlich rechtlich erlaubt. Die Verwaltung hat hier jedoch einige praktische Bedenken: Das Problem dieser Schwellen ist, dass im Winter der Winterdienst hier nicht mehr vernünftig beräumen kann. Wenn sie zugeschneit sind, werden sie mit dem Schneepflug regelmäßig herausgerissen, was die Straße nachhaltig innerhalb kürzester Zeit zerstört. Zudem wären diese Schwellen eine zusätzliche Lärmbelastung der AnwohnerInnen.
Fahrrad fahren in der Haimhauser Straße ist gefährlich. Es gibt keinen Hinweis, wenn Radfahrer kreuzen müssen, wie an der Ecke Stadion-, Mittenheimerstraße, da dort, kommend aus Ri Münchner Ring, der für den Radverkehr freigegebene Fußweg, der sehr gut angenommen wird, endet. Es wird einfach auf den sehr schmalen Bürgersteigen weitergefahren, oft mit unverminderter Geschwindigkeit. Um das Kreuzen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte an dieser Stelle über die Stadionstraße hinweg ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden.
Stellungnahme der Stadtverwaltung
Eine Umwidmung in Tempo 20/ Verkehrsberuhigter Bereich ist rechtlich nicht zulässig. Ein Verkehrsberuhigter Bereich bedarf eines baulichen Umbaus aller darin enthaltenen Straßen. Eine Umplanung ist theoretisch möglich, hierzu ist aber ein Beschluss im Umwelt- und Verkehrsausschuss notwendig.
Also derzeit rechtlich nicht zulässig, da eine Umplanung erforderlich wäre? Aber generell möglich bei positivem Beschluss und notwendiger Umplanung? Für einen Beschluss im Stadtratsauschuss braucht es dann einen Antrag, der ja wohl ein Resultat dieser Bürgerbeteiligung sein kann. Wie sieht es mit der Ausweisung von Fahrradstraßen aus? Dazu bedarf es meines Wissens keines baulichen Umbaus.
Eine Fahrradstraße muss baulich nicht umgestaltet werden. Allerdings dürfen Fahrradstraße nur dort eingerichtet werden, wo der Fahrradverkehr die vorheerrschende Verkehrsart ist oder demnächst sein wird. Die Straßen in Lohhof Süd dienen eindeutig dem KFZ-Verkehr, auch nach einer Entlastung durch eine neue Umgehungsstraße. Aber auch die Umwidmung muss durch den Stadtrat beschlossen werden. Ihre Vorschläge werden im Rahmen der Beteiligung den Gremien mit einer rechtlichen Beurteilung zur Entscheidung vorgelegt.