Zurück

Beitrag von SF

SF hat einen Beitrag zu diesem Projekt gemacht, der Ihre Aufmerksamkeit benötigt. Sie können den Beitrag an der rechten Seitenleiste unterstützen, indem Sie ihm Ihre Stimme geben. Außerdem können Sie dem Beitrag folgen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Die Karte hilft Ihnen dabei, den Beitrag in der Stadt zu verorten, des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den Beitrag zu kommentieren.
  1. Mangelhaftes und damit unzulässiges Lärmschutzgutachten
  2. Lärmkontingente
  3. Empfohlene bautechnische Maßnahmen Konstruktion
  4. Erweitertes Grünkonzept
Im beiliegenden PDF werden die Schlagworte näher erläutert. Bitte dort schauen.

Fahrendholz, Giselastr. USH

Ergänzung zur Wiederholung der 2. Auslegung:

Auch das Lärmschutzgutachten in der Fassung vom 23.06.2023 ist rechtlich ungültig.
Wie schon in unserem Schreiben vom 06.08.2023 mitgeteilt, basiert auch das aktuelle
Lärmschutzgutachten auf der zurückgezogenen Norm DIN '18005-1:2002 und deren
Beiblatt 1 von 1987. Aktuell gilt die DIN 18005-1 :2023 und deren Beiblatt 1 von 2A23.
Die neue Norm sieht Anderungen in den Gebietseinteilungen sowie geänderte
Abstandswerte und Beurteilungspegel der Lärmbelastungen vor.

Kommentare (3)

Um fortzufahren, müssen Sie sich anmelden oder registrieren.