Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplans Nr. 58c IV

  1. Mangelhaftes und damit unzulässiges Lärmschutzgutachten
  2. Lärmkontingente
  3. Empfohlene bautechnische Maßnahmen Konstruktion
  4. Erweitertes Grünkonzept
Im beiliegenden PDF werden die Schlagworte näher erläutert. Bitte dort schauen.

Fahrendholz, Giselastr. USH

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