Furtweg

Wohngebiet nordöstlich des Furtwegs
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Worum geht es?

Nordöstlich des Furtwegs soll ein neues Wohngebiet entstehen. Unter Anwendung der Richtlinien zur Sozialen Bodennutzung (SoBoN) erhält auch die Stadt Zugriff auf einen Teilbereich. Die ersten Schritte für ein neues Wohngebiet an dieser Stelle wurden bereits 2013 eingeleitet, letztlich aber wieder verworfen. Mittlerweile haben sich alle Grundstückseigentümer entschlossen, die sechs betreffenden Flächen an einen Investor zu verkaufen. Der neue Investor ist mit einem neuen Bebauungskonzept an die Stadt herangetreten.
 

 
Hinweis
Vormerklisten oder Bewerbungen für Wohnraum können noch nicht entgegengenommen werden. Ein Verkauf von Wohnungen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Bewerbungsfristen werden rechtzeitig über die örtliche Presse und die sozialen Medien angekündigt.
 
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Was ist geplant?

Mehrgeschosswohnungsbauten
12 Wohnhäuser mit zwei bis drei Stockwerken sowie Terrassengeschoss
Wohnraum: bis zu 150 Wohnungen
SoBoN: Teilfläche von ca. 3.000 m² mit bis zu 47 sozialgerechten Wohnungen
Tiefgaragen und Fahrradstellplätze
begrünte Dächter mit PV-Anlagen möglich
Baubeginn könnte ab Ende 2024 stattfinden
 

Weitere Details

 
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Wie kann ich mich beteiligen?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.05.2023 bis zum 16.06.2023 wird im Rahmen der Regelungen nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Es handelt sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Baugesetzbuches, die für Bauleitplanverfahren vorgeschrieben ist.

Beim Einstellen Ihrer Stellungnahme auf der Consul-Plattform im Rahmen der Beteiligung wird Ihr Benutzername öffentlich neben Ihrem Beitrag angezeigt. Damit wir Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Stellungnahme entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitteilen können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift von der Stadtverwaltung per E-Mail abgefragt.

Wer seine Stellungnahme nicht über Consul einreichen möchte, kann sich auch unter Bauleitplanung@ush.bayern.de an die Fachabteilung wenden oder per Post ans Rathaus. Einwendungen können auch zu den Öffnungszeiten im Unterschleißheimer Bauamt, Valerystraße 1, abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen auch hier zur Einsicht aus und es stehen MitarbeiterInnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 
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Das passiert mit den Ergebnissen:

Die Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bis zum 16.06.2023 gesammelt und im Anschluss zur Abwägung dem Grundstücks- und Bauausschuss vorgelegt. Der Beschluss inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Einwendungen wird an dieser Stelle veröffentlicht.