Worum geht es?
Vormerklisten oder Bewerbungen für Wohnraum können noch nicht entgegengenommen werden. Ein Verkauf von Wohnungen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Bewerbungsfristen werden rechtzeitig über die örtliche Presse und die sozialen Medien angekündigt.
Was ist geplant?
Weitere Details
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Städtische Gebäude
Die Stadt erhält Zugriff auf einen Teilbereich für die soziale Bodennutzung (SoBoN). Es handelt sich um eine etwa 3.000 m² große Teilfläche Richtung Umspannwerk / Standort BRK. Hier können Gebäude mit bis zu drei Vollgeschossen plus einem Terrassengeschoss realisiert werden, die je nach Wohnungsmix Platz für 30 bis 47 sozialgerechte Wohnungen bieten.
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Verkehr
Ein öffentlicher Geh- und Radweg und ein Eigentümerweg führen durch das Gebiet. Diese werden an bereits bestehende Wege angebunden. Fahrradabstellplätze sind in unmittelbarer Nähe der einzelnen Gebäude geplant. Es stehen sowohl oberirdische Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück sowie Tiefgaragen für die AnwohnerInnen zur Verfügung. Entlang des Furtwegs werden zudem öffentlichen Stellplätze ausgewiesen.
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Wandhöhe
Während die städtischen Gebäude eine maximale Wandhöhe von 13,50 m haben werden, sind die zwei Baukörper entlang des Furtwegs auf maximal 12,80 m beschränkt. Die übrigen Gebäude im hinteren Grundstücksbereich werden mit einer Wandhöhe von 9,50 m geplant.
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Unterlagen
Auf der städtischen Homepage finden Sie alle Unterlagen zu diesem Bebauungsplan.
Wie kann ich mich beteiligen?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.05.2023 bis zum 16.06.2023 wird im Rahmen der Regelungen nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Es handelt sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Baugesetzbuches, die für Bauleitplanverfahren vorgeschrieben ist.
Beim Einstellen Ihrer Stellungnahme auf der Consul-Plattform im Rahmen der Beteiligung wird Ihr Benutzername öffentlich neben Ihrem Beitrag angezeigt. Damit wir Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Stellungnahme entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitteilen können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift von der Stadtverwaltung per E-Mail abgefragt.
Wer seine Stellungnahme nicht über Consul einreichen möchte, kann sich auch unter Bauleitplanung@ush.bayern.de an die Fachabteilung wenden oder per Post ans Rathaus. Einwendungen können auch zu den Öffnungszeiten im Unterschleißheimer Bauamt, Valerystraße 1, abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen auch hier zur Einsicht aus und es stehen MitarbeiterInnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Das passiert mit den Ergebnissen:
Die Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bis zum 16.06.2023 gesammelt und im Anschluss zur Abwägung dem Grundstücks- und Bauausschuss vorgelegt. Der Beschluss inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Einwendungen wird an dieser Stelle veröffentlicht.