Furtweg
Wohngebiet nordöstlich des Furtwegs
Worum geht es?

Was ist geplant?
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Weitere Details

Wie kann ich mich beteiligen?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.05.2023 bis zum 16.06.2023 wird im Rahmen der Regelungen nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Es handelt sich um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Baugesetzbuches, die für Bauleitplanverfahren vorgeschrieben ist.
Beim Einstellen Ihrer Stellungnahme auf der Consul-Plattform im Rahmen der Beteiligung wird Ihr Benutzername öffentlich neben Ihrem Beitrag angezeigt. Damit wir Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Stellungnahme entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitteilen können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift von der Stadtverwaltung per E-Mail abgefragt.
Wer seine Stellungnahme nicht über Consul einreichen möchte, kann sich auch unter Bauleitplanung@ush.bayern.de an die Fachabteilung wenden oder per Post ans Rathaus. Einwendungen können auch zu den Öffnungszeiten im Unterschleißheimer Bauamt, Valerystraße 1, abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen auch hier zur Einsicht aus und es stehen MitarbeiterInnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

Das passiert mit den Ergebnissen:
Die Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bis zum 16.06.2023 gesammelt und im Anschluss zur Abwägung dem Grundstücks- und Bauausschuss vorgelegt. Der Beschluss inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Einwendungen wird an dieser Stelle veröffentlicht.