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Bürger089 hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihre Anregung, die an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die AnsprechpartnerInnen, die Sie unter https://www.unterschleissheim.de/rathaus-politik-buergerservice-online/rathaus/was-erledige-ich-wo.html finden oder schreiben Sie an die Stadt Unterschleißheim unter verkehrsrecht@ush.bayern.de. Wir bitten um Verständnis, dass – um den Mängelmelder für seinen eigentlichen Zweck effizient zu halten – wir für Anregungen, Vorschläge, allgemeine Beschwerden und offene Fragen stets auf den direkten, persönlichen Austausch verweisen. Vielen Dank.

Zeichen 240 Südliche Ingolstädter Str.

26. März 2022
Kategorie: Mobilität
Status: Erledigt
Die aktuelle Beschilderung ist m.E. so nicht zulässig.
Die Mindestbreite von 2,50m für einen kombinierten Geh- und Radweg (von der Regelbreite von 4m wollen wir gar nicht erst reden) ist zu großen Teilen nicht einghalten.
Durch die vielen Ein- und Ausfahrten und den Fußverkehr ist die Gefährdung wesentlich höher als auf der Straße.

Da die Straße zu schmal ist, einen 2ten Schutzstreifen aufzubringen, sollte auf diesen gleich verzichtet werden (analog Raiffeisenstr. dort ist der Streifen auch nur in einer Richtung aufgebracht) Maximal kann noch ein Zusatzzeichen Radfahrer frei am Gehweg angebracht werden.

Gem. RASt und EFA kommen gemeinsame Geh- und Radwege nach Zeichen 240 (StVO) nach den technischen Regelwerken innerorts nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Dies ist hier nicht gegeben. Ansonsten haben Radfahrer gem §2 STVO in der Regel auf der Fahrbahn zu fahren.

Daher das Schild bitte so schnell als möglich entfernen.

Vielen Dank.

Kommentare (2)


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