Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul!
Das dauerhafte Abstellen von Anhängern auf öffentlicher Verkehrsfläche ist länger als 14 Tage an der gleichen Stelle verboten.
Insofern haben wir Ihre Nachricht zum Anlass genommen, um Kontakt mit der kommunalen Verkehrsüberwachung aufzunehmen.
Wir haben diese gebeten, sich dieser Problematik anzunehmen.
06. März 2024
Kategorie:
Mobilität
Status:
Extern weitergeleitet
Leider steht in der Feldstrasse, gegenüber dem Kindergarten Struwelpeter seit mehr als 2 Wochen zwei Anhänger, .
bitte das Ordnungsamt informieren, danke
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