Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder!
Grundsätzlich dürfen abgekoppelte Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz stehen.
Auch die winterfeste Einrichtung solcher Wohnanhänger ist auf öffentlicher Fläche nicht zulässig.
Das Parken für zugelassene Wohnmobile am Straßenrand ist jedoch erlaubt, sofern die gesetzlichen Haltverbote beachtet werden (z. B. Restfahrbahnbreite).
Die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) wird im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten die Situation überprüfen.
13. Dezember 2023
Kategorie:
Mobilität
Status:
Extern weitergeleitet
Hallo,
in der Johann-Schmid-Straße zwischen Nelken- und Hans-Fallada-Straße stehen seit Wochen "winterfeste" Wohnmobile. Warum passiert hier nichts?
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