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ConnyM hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder!
Grundsätzlich dürfen abgekoppelte Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz stehen.
Nach diesem Zeitraum kann von der kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) eine dauerhafte Abstellung geahndet werden.
Wird der Anhänger in der Zwischenzeit bewegt, ist eine Verfolgung nicht möglich. Die KVÜ wurde nochmals über die Situation in der Walter-Eucken-Straße informiert und wird diese kontrollieren.
Ihren Vorschlag zum Haltverbot bzw. zu der Beschilderung der Parkbuchten wird die Stadtverwaltung überprüfen.
Seit mindestens 3 Wochen ist ein Wohnwagen-Anhänger in der Walter-Eucken-Str. (in einer der Parkbuchten vor der uneinsichtigen Kurve; kommend von der Weihenstephaner Str.) abgestellt.
Außerdem ragt er in die Fahrbahn rein, sodass man teilweise in die Gegenspur ausweichen muss. Aufgrund der Nähe zur Kurve stellt dies eine zusätzliche Gefährdung da.


Nur zwei Parkbuchten davor parkt ebenfalls seit Wochen ein Wohnmobil. Auch dieses ragt in die Fahrbahn rein.

Die Walter-Eucken-Str. ist im Bereich Weihenstephaner Str. und Einfahrt zur Baader Bank / Tiefgarageneinfahrt der Häuser 2-20 mäßig stark befahren. Die Fahrbahn ist eng. Auf der Straßenseite der Baader Bank besteht nur abschnittsweise ein Halteverbot, sodass die Fahrbahn durch parkende Autos weiter eingeengt werden kann. In den ersten 4 Parkbuchten der Walter-Eucken-Str. (kommend von der Weihenstephaner Str.) haben in der Vergangenheit bereits diverse überbreite Fahrzeuge geparkt. (Anhänger, Wohnmobile, LKW)

Ich bitte daher um Prüfung, ob diese ersten 4 Parkbuchten ausschließlich für PKW freigegeben werden können.

Kommentare (1)


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