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Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder, den wir an den Bauhof zur Prüfung weitergeleitet haben.
Die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Anlieger. Wenn PassantInnen infolge Verletzung der gebotenen Verkehrssicherungspflicht stürzen und zu Schaden kommen, können die AnliegerInnen zur Haftung herangezogen werden.
Nur eine kleine Zahl der öffentlichen Geh- und Radwege befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt und wird durch den Bauhof geräumt.
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