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Franz-Josef hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder, den wir an den Bauhof zur Prüfung weitergeleitet haben.
Die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Anlieger. Wenn PassantInnen infolge Verletzung der gebotenen Verkehrssicherungspflicht stürzen und zu Schaden kommen, können die AnliegerInnen zur Haftung herangezogen werden.
Nur eine kleine Zahl der öffentlichen Geh- und Radwege befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt und wird durch den Bauhof geräumt.


Weitere Informationen finden Sie in diesem Presseartikel https://www.unterschleissheim.de/rathaus-politik-buergerservice-online/medienportal/pressemitteilungen/einzelansicht/der-winter-ist-da-anliegerinnen-muessen-ran.html.

Beschreiben Sie hier den Mangel, den Sie melden möchten.

Details helfen der Stadtverwaltung, den Mangel aufzufinden und schnell zu beseitigen.

Wenn Sie zum Beispiel die Nummer der kaputten Straßenlaterne wissen, dann geben Sie diese gerne an.

Bitte nennen Sie keine persönlichen Daten von Dritten wie zum Beispiel Adressen.

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