Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder!
Ihr Hinweis wurde an die kommunale Verkehrsüberwachung (KFÜ) weitergegeben.
Grundsätzlich dürfen abgekoppelte Anhänger nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz stehen.
Nach diesem Zeitraum kann von der Verkehrsüberwachung eine dauerhafte Abstellung geahndet werden.
Ein Einschreiten der Verkehrsüberwachung ist allerdings in diesem Bereich der Hedwigstraße nicht möglich, da es sich um eine Privatfläche handelt.
26. November 2023
Kategorie:
Mobilität
Status:
Extern weitergeleitet
Mitte Februar wurde hier im Portal ein Wohnwagen an der Ecke Hedwigstr. /Südl. Ingolstädter gemeldet. Dieser steht immer noch an der gleichen Stelle auf öffentlich zugänglichem Grund, ist mittlerweile winterfest verpackt und das Kennzeichen ist nicht lesbar. Es wird auch immer noch in zweiter Reihe geparkt. In welcher Form die hier beauftragte Verkehrsüberwachung tätig wurde ist nicht naachvollziehbar. In sämtlichen Straßen auf dem Stadgebiet stehen monatelang abgestellte Anhänger auf gleicher Stelle ohne jegliche Bewegung (z.B. Siedlerstr.).
Kann sich eine öffentliche Verkehrsfläche auf einem Privatgrundstück befinden?
Ja, werden private Grundstücke von der Allgemeinheit genutzt, wie diese zum Beispiel beim Parkplatz vor einem Supermarkt der Fall ist, gelten diese in der Regel als öffentliche Verkehrsfläche. Wodurch sich im Gegensatz dazu private Verkehrsräume auszeichnen, lesen Sie hier.
Welche Vorschriften gelten auf öffentlichen Verkehrsflächen?
Autofahrer müssen sich dort an die allgemeinen Vorgaben des Verkehrsrechts halten. Dazu gehören unter anderem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Es handelt sich nicht um eine tatsächlich öffentliche Verkehrsfläche. Die Fläche wurde von den Privateigentümern
als eigener Parkplatz hergestellt. Zur Verdeutlichung wäre eine Ausschilderung durch die Eigentümer hilfreich. Wir werden
dies entsprechend empfehlen.
Ein weiteres Eingreifen der Stadtverwaltung ist nicht möglich.