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Kleeblatt hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Hinweis bezüglich der Laubbläser.

Lärmintensive Gartenarbeiten sind in der folgenden Satzung der Stadt Unterschleißheim geregelt: https://www.unterschleissheim.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/VO_Haus-und_Gartenarbeiten_21.03.14.pdf
Die Satzung finden Sie auch auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Rathaus, Politik & Bürgerservice online“ à „Satzungen & Verordnungen“. Ein zusätzlicher Lärmschutzplan besteht in Unterschleißheim nicht.

Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass der Mängelmelder das Ziel verfolgt, schnell und effizient Hinweise aus der Bevölkerung an die zuständigen Stellen weiterzugeben, um zum Beispiel Reparaturen durchführen zu können. Bei Fragen, allgemeinen Anregungen und Beschwerden freuen wir uns, wenn Sie sich zukünftig an die direkten AnsprechpartnerInnen der Stadtverwaltung wenden. Diese finden Sie unter https://unterschleissheim.de/A-Z. Weitere Informationen finden Sie auch in der Consul-Netiquette: https://consul.unterschleissheim.de/netiquette. Wir danken für Ihr Verständnis!
 

Lärm durch Laubbläser

21. November 2023
Kategorie: Grünflächen
Status: Erledigt
Wann werden die extrem lauten benzinbetriebenen Laubbläser in Unterschleißheim endlich verboten? Über die Nachteile dieser Geräte für Mensch, Tier und Umwelt muss man nichts mehr sagen, da hoffentlich allseits bekannt. Die Lebensqualität in Unterschleißheim wird auf jeden Fall durch den lärmbedingten Stress deutlich reduziert. Wenn zwei auf öffentlichen und zwei auf privaten Flächen gleichzeitig blasen, ist das nur schwer erträglich. Gibt es keinen Lärmschutzplan für die Stadt?

Kommentare (1)


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