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Tommy hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Nach Sichtung des Tempo-30-Schildes am Finkenweg / der Falkenstraße sind wir ebenfalls zu der Erkenntnis gekommen, dass das Schild mit der verblassten Farbe nicht mehr den Anforderungen der StVO entspricht. Das Verkehrszeichen wird schnellstmöglich seitens der Stadt ausgetauscht. Eine Straßenmarkierung hingegen bietet einige Nachteile. Diese ist sehr kostenintensiv, da eine Markierung durch hohen Verschleiß abgetragen wird, wie beispielsweise durch Schneepflugeinsatz oder häufige Befahrung. Zudem sind Bodenmarkierungen in den Wintermonaten kaum oder nur gering erkennbar. Bezüglich Ihres Hinweises, dass es sich in Hollern Süd um einen Schulweg handelt bzw. die Straße zum Spielen genutzt wird, besagt die Regelung der StVO Folgendes: Grundsätzlich ist das Spielen auf der Fahrbahn, dem Seitenstreifen und dem Radweg untersagt. Kinder oder auch Erwachsene, die Sport oder Spiele auf der Straße betreiben, können hierdurch sich selbst oder andere in Gefahr bringen. Lediglich das Spielen in verkehrsberuhigten Bereichen ist in der StVO erlaubt, weshalb diese Bereiche auch umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet werden. In Hollern Süd handelt es sich allerdings nicht um eine Spielstraße, sondern um eine Tempo-30-Zone. Im letzten Umwelt- und Verkehrsausschuss vom 15.03.2022 wurde über die Anfrage zur Einrichtung einer Spielstraße in der Falkenstraße, Bussardstraße und dem Fasanenweg beraten. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt, da in Spielstraßen der Verkehr komplett ausgeschlossen werden muss. Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Eine Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht. Ebenso wurde die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches abgelehnt. Die Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereiches setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen haben, was insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde durchgesetzt werden müsste. Der Straßenraum müsste bewusst eingeengt und die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit reduziert werden, z.B. durch ausgewiesene und markierte Bereiche zum Parken sowie entsprechende Grüninseln. Dadurch würden ca. 50% der vorhandenen Parkplätze für Anwohner und Besucher entfallen. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die AnsprechpartnerInnen, die Sie unter https://www.unterschleissheim.de/rathaus-politik-buergerservice-online/rathaus/was-erledige-ich-wo.html finden.

30-Zonen-Schild verblasst

08. März 2022
Kategorie: Mobilität
Status: Erledigt
Mangelmeldung: 30-Zonen-Schild verblasst
Bei dem Hinweisschild auf die Tempo-30-Zone Finkenweg/Falkenstraße von der Südlichen Ingolstädter Straße kommend, ist der rote Ring nur noch leicht gelblich zu erkennen. Das Schild fällt nicht mehr ins Auge. Sicher wird es viele, die mit locker 50 km/h den Finkenweg und die Falkenstraße befahren nicht abhalten, aber vielleicht nützt es ja doch was, wenn das Schild ausgetauscht wird. Noch besser wäre eine Straßenmarkierung, auch innerhalb von Hollern Süd, wo mittlerweile wirklich viele Kinder wohnen und auch auf der Straße zur Schule gehen und auch mal Ball spielen, da kaum Gehwege vorhanden sind (Falken- und Bussardstr. gibt es gar keine Gehwege). Bitte handeln Sie, um die Kinder und vielleicht auch Tiere zu schützen.
Vielen Dank
 

Kommentare (1)


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