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Bürger089 hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihre Nachricht zur Situation an der Südlichen Ingolstädter Straße.

Benutzungspflichtige Radwege dürfen angeordnet werden, wenn ausreichend Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf es erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtsstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr wie in der Südlichen Ingolstädter Straße gelten. Daher findet § 2 Abs. 4 StVO hier Anwendung. Für die Anbringung von Schutzstreifen sind ausreichende Restfahrbahnbreiten erforderlich. Diese stehen im angesprochenen Bereich nicht zur Verfügung. Bei der Regelung an der Baustelle handelt es sich um eine temporäre Maßnahme, da der benutzungspflichtige Geh- und Radweg durch die Baustelleneinrichtung eine nicht mehr ausreichende Restbreite aufweist.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Fachabteilung gerne mit einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür an verkehrsrecht@ush.bayern.de.

Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass der Mängelmelder das Ziel verfolgt, schnell und effizient Hinweise aus der Bevölkerung an die zuständigen Stellen weiterzugeben, um zum Beispiel Reparaturen durchführen zu können. Bei fachlichen Fragen, allgemeinen Anregungen und Beschwerden freuen wir uns, wenn Sie sich zukünftig an die direkten AnsprechpartnerInnen der Stadtverwaltung wenden. Diese finden Sie unter https://unterschleissheim.de/A-Z. Weitere Informationen finden Sie auch in der Consul-Netiquette: https://consul.unterschleissheim.de/netiquette. Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Warum die schwächsten Verkehrsteilnehmer gefährden?

12. November 2023
Kategorie: Mobilität
Status: Erledigt
Liebes Mängelmeldungsteam,

warum werden an der Südlichen Ingolstädter Straße in Fahrtrichtung München noch immer die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) gefährdet, indem die Fahrradfahrer per Benutzungspflicht auf dem erwiesenermaßen untemaßigen kombinierten Rad- und Fußweg gequetscht werden?
Warum findet hier Paragraph 2 der StvO keine Anwendung?
Daduch, dass Radfahrer in Gegenrichtung auf der Fahrbahn geführt werden, gibt es rechtlich keine Grundlage sie in der anderen Richtung auf einem (untermaßigen) kombinierten Geh- und Radweg zu führen.
Warum geht das dann auf einmal in der Baustelle?

Fragen über Fragen,
über eine !fundiert begründete! Antwort freue ich mich

Kommentare (4)


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