Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul!
Die Alleestraße ist im Bereich einer Tempo-30-Zone, weshalb ein Fußgängerüberweg in der Regel nach den gesetzlichen Vorgaben entbehrlich ist.
Eine Verbesserung für querende FußgängerInnen entsteht durch einen Fußgängerüberweg nicht. Im Gegenteil, durch die fehlende Sichtbarkeit eines etwaigen Fußgängerüberwegs an den Bushaltestellen und im genannten Kreuzungsbereich entsteht eine Verkehrsgefährdung.
Wenden Sie sich bitte mit allgemeinen Beschwerden, Fragen und Anregungen an die direkten AnsprechpartnerInnen der Stadtverwaltung, die Sie unter "Was erledige ich wo?" auf der städtischen Homepage finden - in diesem Fall an verkehrsrecht@ush.bayern.de.
Wir danken für Ihr Verständnis!
26. Oktober 2023
Kategorie:
Gefährdung
Status:
Erledigt
Das Überqueren der Alleestraße ist für Fußgänger, besonders Kinder oder ältere Mitbürger, mit Zebrastreifen sicherer. Zumindest nähe höher frequentierten Gegenden.
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