Zurück

Unterschleissheimer hat diesen Mangel gemeldet

Wenn Sie die Mangelmeldung mit einem Kommentar versehen möchten, können Sie die Kommentarfunktion weiter unten auf dieser Seite nutzen.

Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren neuen Hinweis!
Grundsätzlich dürfen abgekoppelte Wohnwagenanhänger auch in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz. Ein neuer 2-Wochen-Zeitraum beginnt jedoch dann, wenn der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere frei gemacht wurde. Insofern ist ein Umparken immer wieder möglich und kann von der Verkehrsüberwachung auch erst ab einer dauerhaften Abstellung von über zwei Wochen geahndet werden.
Das ordnungsgemäße Abstellen der Wohnanhänger liegt in der Verantwortung des jeweiligen Verkehrsteilnehmers.
Gerne greifen wir Ihren Vorschlag auf und werden diesen im Rahmen einer Verkehrsschau mit den beteiligten Stellen überprüfen.

Wieder ein Wohnwagen

13. September 2023
Kategorie: Gefährdung
Status: Erledigt
Leider steht der gleiche Wohnwagen in der Feldstraße 104-106 wie vor 3 Wochen jetzt schon wieder seit längerem vor der Einfahrt beim Kindergarten- es waren schon wieder brenzliche Situationen beim rausfahren. Kinder fahren in der Früh dort entlang zur Schule!!!
Bei der Garageneinfahrt Nr. 106 steht ein rießiges Wohnmobil- auch gefährund, man sieht absolut nichts beim rausfahren.
In dieser Straße stehen nur Lastwägen, Kleintransporter und Wohnwägen Bzw. Wohnmobile.
Kann man diese Staße nicht nur für PKW ausschildern? Es ist ein reines Wohngebiet und kein Gewerbegebiet.

Kommentare (0)


Sie müssen sich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu hinterlassen.