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Unterschleissheimer hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul.
Das dauerhafte Abstellen von Wohnanhängern auf öffentlicher Verkehrsfläche ist länger als 14 Tage an der gleichen Stelle verboten.
Wir haben Ihre Nachricht erneut zum Anlass genommen, Kontakt mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung aufzunehmen.
Wir haben diese gebeten, das Abstellen der Wohnwagen verstärkt zu kontrollieren.

Wohnwagen in Feldstr.

27. Juli 2023
Kategorie: Gefährdung
Status: Extern weitergeleitet
Ich hatte vor einem Monat gemeldet, das ein Wohnwagen direkt vor der Einfahrt einer Garage bei Haus Nr, 106 steht und es ziemlich gefährlich ist, da man nichts sieht. Es kommen die Schulkinder in der Früh vorbei und der Kindergarten ist direkt gegenüber. Nun steht der Wohnwagen auf der anderen Seite der Ausfahrt, heute wieder fast ein Unfall. Was muss erst passieren, das etwas unternommen wird?
Es steht auch seit mehreren Wochen ein abgemeldeter weisser Van in der Straße.
Bitte schnell etwas unternehmen.

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