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ym hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihre Meldung über den Mängelmelder.
Gerne gibt die Fachabteilung eine kurze fachliche Einschätzung der Situation:
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016 (BGBl. I 2016 S. 2848) wurde die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert. Damit wurde u. a. die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 an innerörtlich klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern erleichtert (vgl. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO).


Der abgesenkte Geschwindigkeitsbereich ist regelmäßig auf insgesamt höchstens 300 m Länge je Fahrtrichtung zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Um bei den am Straßenverkehr Teilnehmenden die Akzeptanz für die abgesenkten Geschwindigkeitsbereich zu erhöhen, hat der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, bei der Anordnung dieser Tempolimits vor den sozialen Einrichtungen den Grund für diese Beschränkung durch entsprechende Zusatzzeichen zu verdeutlichen.
z. B. vor einer Schule
Einer Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch Zeichen 278-30 bedarf es in dieser Konstellation nicht.
Demnach gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht über die gesamte Länge des Münchner Rings, sondern nur im Bereich der Schulen.
 

Geschwindigkeitsbegrenzungsaufhebungsschilder

12. Juli 2023
Kategorie: Mobilität
Status: Erledigt
Anders als viele glauben, gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, bis sie aufgehoben werden. (Siehe z.B. hier.) Vor der Schule gibt es hier einen Bereich, der zu Schulzeiten auf 30 km/h begrenzt ist. Aufhebungsschilder für diese Begrenzung gibt es nicht.
  1. Die Unmittelbare Gefährung von Schulkindern ist nicht den kompletten Münchner Ring gegeben.
  2. Sollte die Begrenzung tatsächlich so beabsichtigt sein, sollten die Begrenzungsschilder nach jeder Kreuzung wiederholt werden. Fahrer, die erst später auf den Münchner Ring einbiegen, sehen die Schilder sonst nicht. Hier wird nicht auch nicht so gefahren, als gelten die Schilder über die Kreuzungen hinaus.
  3. Derzeit ist die Straße so beschildert, als sei die Begrenzung je nach Fahrtrichtung unterschiedlich. (Stadtauswärts von vor der Schule bis zur B 13, stadteinwärts von vor der Schule bis zur Mittenheimer Straße.) Das scheint wenig sinnvoll.

Kommentare (2)


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