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Simson hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteilgungsplattform Consul.
Das dauerhafte Abstellen von Wohnanhängern auf öffentlicher Verkehrsfläche ist länger als 14 Tage an der gleichen Stelle verboten. Insofern haben wir Ihre Nachricht zum Anlass genommen, um Kontakt mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung aufzunehmen, und diese gebeten, sich der Problematik anzunehmen.

Campingplatz oder Wohngebiet?

04. Juli 2023
Kategorie: Mobilität
Status: Extern weitergeleitet
Mangelmeldung: Campingplatz oder Wohngebiet?

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