Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteilgungsplattform Consul.
Das dauerhafte Abstellen von Wohnanhängern auf öffentlicher Verkehrsfläche ist länger als 14 Tage an der gleichen Stelle verboten. Insofern haben wir Ihre Nachricht zum Anlass genommen, um Kontakt mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung aufzunehmen, und diese gebeten, sich der Problematik anzunehmen.
04. Juli 2023
Kategorie:
Mobilität
Status:
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