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Michaa hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul!
In den letzten Jahren gab es vermehrt Beschwerden von Gewerbetreibenden des Gewerbegebietes über dauerhaft abgestellte Anhänger, Wohnanhänger und LKWs. Darum wurde durch den Umwelt- und Verkehrsausschuss die Einführung einer Parkscheibenregelung im Gewerbegebiet eingeführt. Das Parken mit Parkscheibe soll gewährleisten, dass zumindest in der betriebsamsten Zeit die wenigen vorhandenen Stellplätze nicht dauerhaft blockiert werden und alle dieselbe Chance haben, einen Parkplatz zu finden. Nachtzeiten wurden ausgespart, damit die gesetzlichen Ruhezeiten für LKWs eingehalten werden können. Dies sollte gerade in einem Gewerbegebiet möglich sein. Unter diese Regelung fallen jedoch nicht die dauerhaft abgestellten Anhänger, welche bei entsprechenden Verstößen durch Kontrollen angezeigt werden.
Die derzeit getroffenen Regelungen sollen nach einer gewissen Einführungszeit überprüft und ggf. nochmals angepasst werden. Deswegen bitten wir Sie, die jetzige Situation erstmal so anzunehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten, bis eine Auswertung stattgefunden hat. Diese soll dabei helfen, eventuelle Fehler oder Missverständnisse auszuräumen. Ihre vorgebrachten Bedenken werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Langfristig gesehen soll eine Parkraumstudie über das Gewerbegebiet erstellt und daraus weitere Maßnahmen abgeleitet werden.
vor kurzem wurden in den genannten Straßenbereiche neue Parkschilder aufgestellt, die das Parken Wochentags auf die Dauer von 8 Std. (im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr) einschränken.
In der Regel beträgt die Arbeitszeit, incl. den mit hinzuzufügenden Pausenzeiten bis zu 10 Std. Auch werden den Arbeitnehmern Überstunden angeordnet, so dass hier die Parkdauer zwangsläufig überschritten werden muss, so dass es dadurch zu Parkverstößen leichter kommen muss.
Diese neue Regelung hält, Meiners achtens, Langzeitparker deshalb auch nicht fern. In der Regel werden die diversen Sprinter nach der Zeit von 16 Uhr abgestellt und dann bis gegen 9 Uhr am folge Tag wieder abgeholt. Somit stehen diese Fahrzeuge über Nacht dort und fallen somit nicht unter dieser Regelung.

Evtl. wäre es Sinnvoller, das längerfristige Abstellen von diversen Anhängern zu untersagen und somit mehr Parkraum für die Arbeitnehmer in diesen Bereichen zu schaffen.
Sicherlich stellt dies keine leichte Aufgabe dar um ein, für alle zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.
Ich bedanke mich im Vorfeld, dass Sie sich dieser Problematik stellen um eine Lösung zu finden.

 

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