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Petra S hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul!
Die Einführung der zeitlich begrenzten Parkregelung im Gewerbegebiet wurde aufgrund der Vielzahl an Beschwerden ansässiger Gewerbetreibender durch den Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossen.
Der Wunsch der Gewerbetreibenden war es, das dauerhafte Abstellen von Anhängern, Wohnanhängern, LKWs etc. zu unterbinden.
Die Parkscheibenregelung soll sicherstellen, dass zumindest in der betriebsamsten Zeit die wenigen vorhandenen Stellplätze nicht dauerhaft blockiert werden und alle dieselbe Chance haben, einen Parkplatz zu finden.
Die Einführung von etwaigen Ausnahmeregelungen (z. B. durch Anwohnerausweise oder Parkberechtigungsausweise) wurde im Vorfeld geprüft. Ausnahmeregelungen müssen für mehrere Straßenzüge zusammenhängend geplant werden.
Damit wird der Parkraum für alle Verkehrsteilnehmer erheblich eingeschränkt. Der Parkausweis ist zudem kostenpflichtig und bietet keine Garantie auf einen Stellplatz am Straßenrand.  
Die derzeit getroffenen Regelungen sollen jedoch nach einer gewissen Einführungszeit überprüft und ggf. nochmals angepasst werden. Deswegen bitten wir Sie, die jetzige Situation erstmal so anzunehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten, bis eine Auswertung stattgefunden hat. Diese soll dabei helfen, eventuelle Fehler oder Missverständnisse auszuräumen. Ihre vorgebrachten Bedenken werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.
Weiterhin soll in der Zukunft eine Parkraumstudie über das Gewerbegebiet erstellt und daraus weitere Maßnahmen abgeleitet werden.
In der Einsteinstraße wurden vor kurzem neue Parkschilder/Regeln aufgestellt. Die Zeit der Parkdauer ist auf 8 Stunden limitiert im Zeitraum von 7 bis 19 Uhr. Da als Arbeitnehmer bei den dort angesiedelten Firmen in der Regel ein Arbeitsaufwand von minimum 8 Stunden plus Mittagszeit 1 Stunde anfällt und des öfteren Überstunden erwartet werden, reicht hier die Parkdauer bei weitem nicht aus. Langzeitparker sind mit dieser Regelung nicht greifbar. Bestünde denn eine Möglichkeit z.B. mit Parkberechtigungsscheinen eine verlängerte Parkdauer zu ermöglichen? Danke für Ihre Antwort im voraus.

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