Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul!
Wir haben Ihren Hinweis an den Betreiber Lime weitergeleitet mit der Bitte, den E-Scooter unverzüglich wegzuräumen.
Die Stadtverwaltung kann in der Parkverbotszone oder behindernd abgestellte Fahrzeug nicht selbst einsammeln oder umparken, dies fällt in die Zuständigkeit des Betreibers.
Für Hinweise und Beschwerden ist Lime direkt unter der Telefonnummer 069 77044733 oder per E-Mail unter hilfe@li.me erreichbar.
29. Mai 2023
Kategorie:
Mobilität
Status:
Extern weitergeleitet
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Vielen Dank für die Antwort, die jedoch den betroffenen Fußgängern und Fahradfahrern und speziell den Sehbehinderten und Blinden hier in Unterschleißheim wenig hilft.
So weit ich informiert bin, hat die Stadt Unterschleißheim dem Anbieter die Genehmigung unter Auflagen erteilt. Es vergeht kaum ein Tag, an dem ich nicht erlebe, dass e-Roller eine Verkehrsbehinderung für Fußgänger und Fahradfahrer darstellen. Hier nun mit dem Hinweis zu reagieren, sich direkt an den Vermieter der Roller zu wenden und sich nicht zu kümmern, dass diese Missstände abgestellt werden halte ich von Vertretern der Stadt schon sehr gewagt.
Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul!
Die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr ist durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 15.06.2019 geregelt. Die eKFV regelt neben den technischen Voraussetzungen der Inbetriebnahme insbesondere auch die zulässigen Verkehrsflächen und Verhaltensregeln sowie Fragen der Verkehrssicherheit bei der Nutzung von E-Scootern. Auf dieser rechtlichen Grundlage hat die Stadt Unterschleißheim eine Kooperationsvereinbarung mit dem E-Scooter-Betreiber abgeschlossen, es handelt sich nicht um eine Genehmigung mit weitergehenden Auflagen.
Das Nutzungsgebiet sowie die Parkverbotszonen sind in der Kooperationsvereinbarung definiert. Störend abgestellte E-Scooter können nur vom Betreiber eingesammelt oder umgeparkt werden, nicht von der Stadtverwaltung.
In einer geplanten Evaluations-Besprechung mit dem Betreiber werden Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet. Ihr Eintrag wird in die Übersichts-Liste für die Besprechung aufgenommen.
Bei der Nutzung der EScooter von Lime sind für Unterschleissheim KEINE parkverbotszonen in der App definiert. Außerdem stehen regelmässig Scooter direkt auf Leitlinien und Aufmerksamkeitsfeldern oder gesicherten Fussgängerfurten
Vielen Dank für Ihren Kommentar, auf den wir gerne näher eingehen:
Es gab von Anfang an Parkverbotszonen in Unterschleißheim. Dazu gehören unter anderem die Grünflächen sowie die Seen.
Um das Problem bezüglich der Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder besser in den Griff zu kriegen, wurden beide nachträglich zu den Parkverbotszonen aufgenommen. Das Bediengebiet des Betreibers sowie die Parkverbotszonen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://unterschleissheim.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZeLEZw1hVxAtMm3KOjkOgWHv7YgOy4rBYpH8quTq3Ujl/Anlage_1-_Bediengebiet_der_Firma_LimeBike_Germany_GmbH_in_Unterschleissheim.pdf
Außerdem sollen um den Bahnhof Unterschleißheim Sammelplätze zur Verbesserung der Situation errichtet werden, diese befinden sich noch in Abstimmung mit den entsprechenden Beteiligten.