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Matthias.man34@gmail.com hat diesen Mangel gemeldet

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Offizielle Antwort

Vielen Dank für Ihren Eintrag auf der Beteiligungsplattform Consul!
Es ist bedauerlich, dass Sie durch das Verhalten des LKW-Fahrers gefährdet wurden.
Bei dem genannten Abschnitt handelt es sich um eine Vorfahrtsstraße mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Der baulich angelegte Radweg entlang des Furtwegs ist nicht benutzungspflichtig. Das heißt, dieser Radweg kann, muss aber nicht vom Radverkehr genutzt werden.
Da die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort 30 km/h beträgt, kann der Radverkehr auf der Straße im Mischverkehr fahren.
Die Straße wird von Gewerbetreibenden u. a. am Furtweg, in der Ludwig-Thoma-Straße und am Andreas-Danzer-Weg als Zufahrtsstraße genutzt, da diese eine Verbindung zur Landshuter Straße darstellt.
Einer Verkehrszählung zufolge ist der Schwerverkehrsanteil entlang des Furtwegs, im Vergleich zu anderen Kreuzungen entlang der Vorfahrtsstraßen in Unterschleißheim, sehr gering.
Aufgrund der Bedeutung dieser Straße für den Verkehr, der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und des geringen Schwerverkehrsanteils ist ein Durchfahrtsverbot für LKW und Wohnmobile nicht umsetzbar.

Gefährdung von fahrradfahrer von LKWS und Wohnmobil

12. Mai 2023
Kategorie: Gefährdung
Status: Erledigt
Ich würde heute am 12.05.2023 am Furtweg Höhe JYSK fast von einem Lkw überfahren ich könnte im letzten Monat noch auf den Fahrrad weg aus weich ich bin dafür das ein komplettes Lkw und Wohnmobil  Verbot aufgestellt wird.!!

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