Container-Supermarkt unter der Le-Crès-Brücke
Projektvorstellung
Was?
Bauleitplanung für eine temporäre Containeranlage auf dem Park+Ride-Parkplatz unter der Le-Crès-Brücke. Die Container dienen zur Unterbringung eines Supermarkts zur Sicherstellung der Nahversorgung.
Wo?
Robert-Schuman-Straße 9
(unter der Le-Crès-Brücke auf dem Park+Ride-Parkplatz)
Grundstück Fl. Nr. 179/2, 179/5, 179/47
Warum?
Aufgrund der fortschreitenden Überplanung unserer Stadtmitte (IAZ) wurde den MieterInnen bzw. Gewerbetreibenden im Gebäude des Einkaufszentrums zum Jahresende 2022 gekündigt. Der Bonus-Markt, der übergangsweise für die BürgerInnen in diesem Gebiet eine Einkaufsmöglichkeit bieten soll, wurde daher in eine Containeranlage auf der Park+Ride-Fläche unterhalb der Le-Crès-Brücke umgelagert. Diese Fläche wurde aufgrund der guten Anbindung und der zentralen Lage favorisiert. Durch den Containerbau stehen insgesamt 32 Parkplätze nicht mehr zur Verfügung. Dennoch bleiben immer noch genügend Stellplätze für die Park+Ride-Nutzung übrig. Die Aufstellung der Containeranlage wurde auf fünf Jahre befristet. Für eine längere Standzeit der Container muss die entsprechende bauplanungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, d.h. eine Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich.
Wo stehen wir gerade?
1. öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 4 Abs. 1 und § 13a BauGB
vom 15.12.2023 bis 25.01.2024
- Unterlagen und Dokumente
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Wie kann ich mich beteiligen?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15.12.2023 bis 25.01.2024 wird im Rahmen der Regelungen nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Es handelt sich um die erste Beteiligung im Rahmen des Baugesetzbuches, die für Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren vorgeschrieben ist. Das Verfahren findet gem. § 13 a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung statt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts werden nicht vorgenommen, da keine umweltrelevanten Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind.
Beim Einstellen Ihrer Stellungnahme auf der Consul-Plattform im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird Ihr Benutzername öffentlich neben Ihrem Beitrag angezeigt. Damit wir Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Stellungnahme entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mitteilen können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift von der Stadtverwaltung per E-Mail abgefragt (sofern Sie nicht bereits mit Ihren Daten auf Consul verifiziert sind).
Wer seine Stellungnahme nicht über Consul einreichen möchte, kann sich auch unter Bauleitplanung@ush.bayern.de an die Fachabteilung wenden oder per Post ans Rathaus. Einwendungen können auch zu den Öffnungszeiten im Unterschleißheimer Bauamt, Valerystraße 1 abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen auch hier im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) zur Ansicht aus und es stehen MitarbeiterInnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. -
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 25.01.2024 gesammelt und im Anschluss zur Abwägung dem Grundstücks- und Bauausschuss vorgelegt. Der Beschluss inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Einwendungen wird an dieser Stelle veröffentlicht.