Am Münchner Ring entstehen der Neubau der Michael-Ende-Grundschule für rund 500 Grundschüler und eine moderne Zweifachturnhalle. Der Bau ist erforderlich, um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 zu erfüllen. Darüber hinaus wird das neue Gebäude ausreichend Platz für die steigenden Schülerzahlen bieten.
Der Stadtrat hat sich im März 2017 für den Neubau der Schule an gleichem Standort entschieden, da in dem bestehenden Gebäude das neue Schulkonzept mit Ganztagsausrichtung räumlich nicht realisiert werden kann.
Am 17.07.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 c „Michael-Ende-Schule“ gefasst.
Konzipiert ist die Grundschule für das Modell des „kooperativen Ganztags“. Sie wird auch Heimat für die Musikschule. Es entstehen Schulungsräume für Musikunterricht, ein Bandraum, Platz für die musikalische Früherziehung und ein kleiner Vorführraum. Die Kosten des Gesamtprojekts betragen rund 74,1 Mio. Euro. Damit ist der Grundschulneubau aktuell das größte Investitionsprojekt der Stadt Unterschleißheim.
So soll es aussehen
Wo stehen wir gerade?
4. öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB, verkürzte Auslegung in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB vom 13.10.2023 bis 27.10.2023
Was hat sich seit der letzten (3.) Auslegung geändert?
Gegenüber der letzten Auslegung wurden zum einen weitere Bestandsbäume aufgenommen, zum anderen wurden einige Formulierungen in der Satzung angepasst.
Details in den SitzungsunterlagenGemäß § 4a Abs. 3 BauGB werden die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den mit rot gekennzeichneten geänderten oder ergänzten Teilen im Bebauungsplanentwurf vorgebracht werden können.
Was bisher geschah
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Stand der 3. Auslegung (28.07.2023 bis 30.08.2023)
Das hat sich nach der 2. Auslegung geändert:
Das Plangebiet kann von Fußgängern und Radfahrern über den geplanten Fuß- und Radweg entlang des Münchner Rings erreicht werden. Gefahren durch den fließenden Kraftverkehr sind hier nicht zu erwarten, da der Fuß- und Radweg entsprechend ausgebaut wird.
Der bestehende Erdwall entlang des Münchner Rings war auch im bisher geltenden Bebauungsplan nicht vorgesehen. Es handelte sich dabei um ein rein gestalterisches Element. Eine relevante Abschirmung des Plangebiets vor Verkehrslärm wird durch den Erdwall nicht bewirkt. Durch den Verzicht auf den Erdwall wird Platz für den Ausbau des Fuß- und Radwegs geschaffen.
Ferner kann so vor dem Schulgebäude ein großzügiger Vorplatz entstehen. Die Fahrradabstellplätze können im Bereich zum Münchner Ring hin kompakt vor dem Verwaltungstrakt mit ausreichendem Abstandsgrün realisiert werden.
Die Vitalität der hierfür zu entfernenden Bäume wurden durch einen Baumsachverständigen geprüft. Die Bäume auf dem Erdwall entlang des Münchner Rings sind ca. 40 Jahre alt und haben fast in Gänze nur noch einen geringen Zuwachs (sowohl hinsichtlich Dickenzuwachs der Stämme als auch Triebzuwachs der Äste). Dies lässt darauf schließen, dass der Standort der Bäume nicht optimal ist, weshalb es im Sinne einer neuen Verkehrsplanung auch unter Berücksichtigung des Stadtklimas und des Klimaschutzes vertretbar erscheint, die Bäume zu entfernen.
Dass diese optische Veränderung zu einer schnelleren Fahrweise auf dem Münchner Ring führen wird, ist nicht zu erwarten.
Die Erweiterung des Fuß- und Radwegs trägt den Regelbreiten nach RASt06 Rechnung und führt so zu mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer.
Für alle Details lesen Sie bitte die Sitzungsunterlagen:
Beschlussvorlage
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Stand der 2. Auslegung (16.12.2022 bis 26.01.2023)
Das hat sich seit der 1. Auslegung geändert:
Im Laufe der Leistungsphase 2 zeichnete sich ab, dass das Gebäude zu den veranschlagten Baukosten nicht realisierbar ist. Der Kostenüberschlag, auf dessen Basis das Budget für den Neubau beschlossen wurde, wurde überprüft und plausibilisiert.
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit den Planern Einsparpotentiale erarbeitet, die für das Gebäude nicht zwingend vorgegeben und nicht zwingend notwendig sind. Es entstand eine Minimal-Variante unter Berücksichtigung des beschlossenen Raumprogrammes.
Der Bebauungsplan wurde somit angepasst. Die Schule ist nun nicht mehr unmittelbar mit der Turnhalle verbunden. Die Tiefgarage wird nicht mehr realisiert und auch der Bereich der geplanten Musikschule wurde gestrichen.
Die Veränderungen betreffen im Wesentlichen den oberirdischen Parkplatz, der aufgrund des Wegfalls der Tiefgarage notwendig wurde, und die neue Positionierung der Fahrrad- und Scooter- Stellplätze.
Im Gremium wurden der Wegfall der Anfahrtszone parallel zum Münchner Ring zugunsten eines größeren Vorplatzes vor der Schule und ein Erschließungsweg vom Meschendörferweg parallel zum bestehenden Schulbaukörper beschlossen.
Für alle Details lesen Sie bitte die Sitzungsunterlagen:
Beschlussvorlage
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Stand der 1. Auslegung (20.12.2019 bis 24.01.2020)
Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in der Sitzung vom 20.02.2017 beschlossen, am bestehenden Standort der Michael-Ende-Schule einen Schulneubau zu realisieren. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 c soll für den Neubau der Michael-Ende-Schule die baurechtliche Grundlage geschaffen werden, hierfür hat der Grundstücks- und Bauausschuss den Beschluss am 17.07.2017 gefasst.
Neben der Errichtung des Neubaus einer fünfzügigen Grundschule sollen Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung, für die Musikschule und Musikgesellschaft, ein Neubau einer Zweifachsporthalle sowie dazugehörige Freianlagen entstehen.
Die verkehrliche Erschließung wird in diesem Zusammenhang für das Plangebiet neu geordnet. Die Erschließung erfolgt über den Müller-Guttenbrunn-Weg und den Münchner Ring, zum einen über eine Tiefgarage und über eine Kiss & Ride-Zone. Die Unterbringung der Fahrradabstellplätze, Scooter bzw. Tretroller wird entlang des Müller-Guttenbrunn-Weges erfolgen.
Für alle Details lesen Sie bitte die Sitzungsunterlagen:
Beschlussvorlage
Wichtige Infos
- Unterlagen und Dokumente
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Wie kann ich mich beteiligen?
Die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 13.10.2023 bis zum 27.10.2023 wird im Rahmen der Regelungen nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), verkürzte Auslegung i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Es handelt sich um die vierte Beteiligung im Rahmen des Baugesetzbuches, die für Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren vorgeschrieben ist.
Beim Einstellen Ihrer Stellungnahme auf der Consul-Plattform im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird Ihr Benutzername öffentlich neben Ihrem Beitrag angezeigt. Damit wir Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Stellungnahme entsprechend § 4 a Abs. 3 BauGB, verkürzte Auslegung i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB mitteilen können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift von der Stadtverwaltung per E-Mail abgefragt (sofern Sie nicht bereits mit Ihren Daten auf Consul verifiziert sind).
Wer seine Stellungnahme nicht über Consul einreichen möchte, kann sich auch unter Bauleitplanung@ush.bayern.de an die Fachabteilung wenden oder per Post ans Rathaus. Einwendungen können auch zu den Öffnungszeiten im Unterschleißheimer Bauamt, Valerystraße 1 abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen auch hier zur Ansicht aus und es stehen MitarbeiterInnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. -
Was passiert mit den Ergebnissen?
Die Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 a Abs. 3 BauGB, verkürzte Auslegung i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB bis zum 27.10.2023 gesammelt und im Anschluss zur Abwägung dem Grundstücks- und Bauausschuss vorgelegt. Der Beschluss inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Einwendungen wird an dieser Stelle veröffentlicht.