Externe Beteiligungen

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Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4)



Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern.

 

Wie kann ich mich beteiligen?

Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine eigene Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Eine Beteiligung ist für BürgerInnen ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.
   

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