Am 16.04.2023 hatte ich einen identischen Fall an gleicher Stelle schon einmal gemeldet. Der Anhänger wurde daraufhin entfernt aber der Fleck auf dem Straßenbegleitgrün, auf dem der Anhänger längere Zeit unbewegt stand war kahl. Nun steht an exakt der gleichen Stelle schon wieder seit weit mehr als zwei Wochen ununterbrochen ein Einachs-Auto-Anhänger und zwar an der Stadionstraße südlich nach der Kreuzung Münchner Ring / Stadionstraße halb in der Parkbucht und auch wieder halb auf dem Straßenbegleitgrün. Der Besitzer des Anhängers sollte auch für den Schaden am Straßenbegleitgrün haftbar gemacht werden.
Das wage ich zu bezweifeln, wenn der Anhänger durch seinen Standort die Bepflanzung beschädigt und mit 1 Rad im Grün steht und nicht auf/in der Parkbucht. In dem Fall kann man durchaus von "widerrechtlich" sprechen.
Der selbe Anhänger wie vor einer Woche ist heute am 3. Mai 2024 leider wieder an gleicher Stelle widerrechtlich und pflanzflächenschädigend abgestellt.
Ich bin tatsächlich kein Fan von Anhängern, mich nerven die auch. Man darf die aber nun mal im öffentlichen Verkehrsraum abstellen für 14 Tage.
Ich sehe hier den Versuch, möglichst viel Parkfläche für PKW frei zu halten und es passen wirklich noch drei Kleinwagen in die Parkbucht, trotz Anhänger. Ob die Pflanzfläche geschädigt ist/wird und ob das alleine durch den Anhänger passiert, muss man sehen. Es gibt ja immer noch kein aktuelles Foto.
Der Anhänger ist plötzlich verschwunden. Wahrscheinlich hat sich der Besitzer und sein Fehlverhalten im Mängelmelder erkannt. Die Kahlstelle auf der Pflanzfläche ist aber geblieben. Wer behebt nun wann den zurückgebliebenen Schaden?
Das stimmt aber geht es hier um ein schönes Foto oder um die Tatsache, dass ein Anhänger widerrechtlich auf einer öffentlichen Pflanzfläche abgestellt ist und das auch noch länger als zulässig.
Widerrechtlich steht der erst ab 17. Mai, wenn er nicht zwischendurch bewegt wird.
Das wage ich zu bezweifeln, wenn der Anhänger durch seinen Standort die Bepflanzung beschädigt und mit 1 Rad im Grün steht und nicht auf/in der Parkbucht. In dem Fall kann man durchaus von "widerrechtlich" sprechen.
Der selbe Anhänger wie vor einer Woche ist heute am 3. Mai 2024 leider wieder an gleicher Stelle widerrechtlich und pflanzflächenschädigend abgestellt.
Ich bin tatsächlich kein Fan von Anhängern, mich nerven die auch. Man darf die aber nun mal im öffentlichen Verkehrsraum abstellen für 14 Tage.
Ich sehe hier den Versuch, möglichst viel Parkfläche für PKW frei zu halten und es passen wirklich noch drei Kleinwagen in die Parkbucht, trotz Anhänger. Ob die Pflanzfläche geschädigt ist/wird und ob das alleine durch den Anhänger passiert, muss man sehen. Es gibt ja immer noch kein aktuelles Foto.
Der Anhänger ist plötzlich verschwunden. Wahrscheinlich hat sich der Besitzer und sein Fehlverhalten im Mängelmelder erkannt. Die Kahlstelle auf der Pflanzfläche ist aber geblieben. Wer behebt nun wann den zurückgebliebenen Schaden?
Wenigstens ein aktuelles Foto hätten Sie aber machen können!
Das stimmt aber geht es hier um ein schönes Foto oder um die Tatsache, dass ein Anhänger widerrechtlich auf einer öffentlichen Pflanzfläche abgestellt ist und das auch noch länger als zulässig.