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Widerspruch gegen die Änderung des Bebauungsplans Nr. 58c IV

Mangelhaftes, unzulässiges Lärmschutzgutachten (Emissionen). Ungeklärte Schallschutzmaßnahmen (Immissionen). Übertriebene neue (verdoppelte), unnötige Bauhöhe. Verletzung des Bestandsschutzes.
Vorschlagstext
In den beiliegenden PDF werden die Schlagworte näher erläutert. Bitte dort schauen.

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