maximale Bauhöhe im an die bestehende Bebauung angrenzenden Bereich
Vorschlagstext
Erklärtes Ziel beim Bebauungsplan ist es , wie u.a. bei der Veranstaltung am 17.5.2022 im Bürgerhaus USH kommuniziert, dass sich das Projekt verträglich in die umgebende Bebauung einfügt (überwiegend 2 Geschosse plus Dach). Hierzu sollen ein Abstand der Bebauung beim Projekt von 10 m (hier sehe ich leider widersprüchliche Angaben in den Projektseiten) von der bestehenden Bebauung sowie eine reduzierte maximale Bauhöhe im westlich an die bestehende Bebauung von 10m dienen. Leider wird diese Vorgabe möglicher Weise nicht für den Bereich der an die bestehende Bebauung der südlichen Mallertshofener Str ( Hausnummern 2 bis ca 12) eingehalten. Im Sinne einer gleichen Belastung aller an das neue Projekt angrenzenden Bewohner sollte die westliche Bebauung (geplant: soziale Einrichtung, Kita, Polizei) des Projekts im gesamten Zug der Mallertshofener Str die maximale Höhe von 10 m nicht überschreiten. Alternativ käme eine östliche Versetzung der geplanten Bebauung in diesem Bereich in Frage. Es sollte auch beachtet werden, dass die Anwohner bereits durch die Lärmimmission der Kreuzstrasse sowie allgemein als direkte Anwohner durch die durch das Projekt zu erwartenden Immissionen (Lärm, Staub etc) besonders betroffen sind.