Gartenquartier

Aus einem ehemaligen Großflächenparkplatz soll ein innovatives und lebenswertes Wohnquartier werden.
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Worum geht es hier?
Das Bauprojekt Gartenquartier geht vom 05. Januar bis zum 09. Februar 2024 in die dritte Auslegung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB).

 


 

Wohnen? Kultur? Begegnung? – Leben statt Parken

Auf dem Areal nördlich des Business Campus München : Unterschleißheim soll ein innovatives und lebenswertes Wohnviertel entstehen. Gemeinsam mit dem Miteigentümer, der DV Immobilien Gruppe aus Regensburg, möchte die Stadt aus einem vorhandenen ehemaligen Großflächenparkplatz ein gemischtes Wohnquartier entwickeln. Im Rahmen der sozialen Bodennutzung hat die Stadt Miteigentumsanteile an der Fläche erworben, um dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es wird dort zukünftig aber nicht nur gewohnt und gearbeitet. Mit einer innovativen, modernen Architektur entstehen neue öffentliche Räume kombiniert mit sozialer Infrastruktur und großzügigen Frei- und Grünzonen auf den Dächern. Das Gartenquartier soll weitestgehend für den motorisierten Verkehr gesperrt sein und zum Flanieren oder Radfahren einladen. Auf städtischer Seite werden eine Kindertageseinrichtung sowie generationenübergreifendes Wohnen, aber auch ein kleiner Anteil an regulären Mietwohnungen realisiert werden. Die Planungen hierzu laufen auf Hochtouren.

 
Hinweis
Vormerklisten oder Bewerbungen für Wohnraum können derzeit noch nicht entgegengenommen werden. Ein Verkauf von Wohnungen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Bewerbungsfristen werden rechtzeitig über die örtliche Presse und die sozialen Medien angekündigt.
 

  Direkt zur Beteiligung
 

Impressionen des Planungskonzepts

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Übersichtszeichnung

Für genauere Ansicht der Planzeichnung auf das Bild klicken.


Was hat sich seit der zweiten Auslegung geändert?

Zusammenfassung

Nach der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen durch den Grundstücks- und Bauausschuss am 04.12.2023 und durch den Stadtrat am 14.12.2023 wurden die Unterlagen zum Bebauungsplan entsprechend umgearbeitet.

Die wichtigsten Punkte dabei sind:

- Wechsel vom Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zum Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
- Unterer Bezugspunkt für Gebäudehöhen wurde textlich festgesetzt
- Umschreiben der schalltechnischen Untersuchung an die aktuelle DIN
- Darstellung der Positionen für Abstandsflächenverkürzungen
- Leichte Anpassung der Bauräume
- Überarbeitung der Eingriffsberechnung in Anlehnung an die BayKompV

 

Details



Was ist bisher passiert? Was passiert aktuell?

Umfangreiche freiwillige Bürgerbeteiligung vom 19.07.2019 bis zum 13.09.2019

Erste Auslegung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 05.08.2022 bis zum 23.09.2022

Zweite Auslegung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (§ 3 Abs. 2 BauGB) vom 06.10.2023 bis zum 10.11.2023

Dritte Auslegung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens (§ 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB) vom 05.01.2024 bis zum 09.02.2024

 


Das Projekt kurz vorgestellt

 

Interview mit dem Ersten Bürgermeister Christoph Böck

 


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Wie kann ich mich beteiligen?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.01.2024 bis zum 09.02.2024 wird im Rahmen der Regelungen nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB durchgeführt. Es handelt sich um die dritte und somit eine erneute Beteiligung im Rahmen des Baugesetzbuches.
Beim Einstellen Ihrer Stellungnahme auf der Consul-Plattform im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird Ihr Benutzername öffentlich neben Ihrem Beitrag angezeigt. Damit wir Ihnen das Ergebnis der Behandlung Ihrer Stellungnahme entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 6 Baugesetzbuch (BauGB) mitteilen können, werden Ihr Name und Ihre Anschrift von der Stadtverwaltung per E-Mail abgefragt (sofern Sie nicht bereits mit Ihren Daten auf Consul verifiziert sind).
Wer seine Stellungnahme nicht über Consul einreichen möchte, kann sich auch unter Bauleitplanung@ush.bayern.de an die Fachabteilung wenden oder per Post ans Rathaus. Einwendungen können auch zu den Öffnungszeiten im Unterschleißheimer Bauamt, Valerystraße 1 abgegeben werden. Die Planunterlagen liegen auch hier zur Ansicht aus und es stehen MitarbeiterInnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 
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Das passiert mit den Ergebnissen:

Die Einwendungen und Stellungnahmen werden im Rahmen der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB bis zum 09.02.2024 gesammelt und im Anschluss zur Abwägung dem Grundstücks- und Bauausschuss vorgelegt. Der Beschluss inklusive der Stellungnahmen der Verwaltung zu den einzelnen Einwendungen wird an dieser Stelle veröffentlicht.