Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihren Eintrag im Mängelmelder!
Das dauerhafte Abstellen von Wohnanhängern auf öffentlicher Verkehrsfläche ist länger als 14 Tage
an der gleichen Stelle verboten.
Wir haben Kontakt mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung aufgenommen und diese gebeten, sich dieser Problematik anzunehmen.
Wir danken für Ihren Hinweis!
10. März 2023
Kategorie:
Mobilität
Status:
Extern weitergeleitet
In der Johann-Schmid-Str. zwischen Rosenstr. und Fernmeldegebäude und in der Lilienstr. in Höhe Kindergarten sind seit Monaten insgesamt 3 abgekoppelte Wohnwagen vermutlich zur Überwinterung abgestellt. Klar erkennbar, da dauerhaft mit einer Wohnwagenschutzhülle vollkommen überzogen.
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