Durch das Mehrgenerationenwohnen mit der neuen „Umgehungsstraße“ wird ein zusätzlicher Flaschenhals geschaffen. Bisher war der Flaschenhals die Ampelkreuzung Stadionstraße/Münchner Ring. Künftig ist der 1. Flaschenhals das Zusammentreffen der Haimhauser/Mallertshofener/neuer Umgehungsstraße UND anschließend die Kreuzung Stationstraße/Münchner Ring. Die „Umfahrungsstrasse“ stellt lediglich eine zusätzliche Straße in Lohhof-Süd dar, aber keinesfalls eine Umgehung (als scheinbare Ausweichruten bei verstopften Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen dienen sogar Spielstraßen regelmäßig als Ausweichrouten um den Verkehr vermeintlich abfließen zu lassen). Allerdings treffen sich dann alle Fahrzeuge zum gemeinsamen Stop-and-Go spätestens im Sportpark.
Eine richtige Umgehungsstraße für Lohhof-Süd wäre, wenn am Münchner Ring im Bereich der Eschenstraße eine neue Straße in südliche Richtung nach Lustheim Kreisverkehr abzweigt. Das wäre eine Entlastung für den Münchner Ring, Lohhof-Süd und die überlasteten Kreuzungen an der B13.
Noch besser und wahrscheinlich einfacher zu realisieren wäre ein Umbau der Kreuzung B13/A99 Neuherberg. Diese sollte so gestaltet werden, dass zweispurig aus München kommend in die B13 abgebogen werden kann. Im weiteren Verlauf die Anschlußstelle nördlich der Autobahn A99 so gestalten, dass die Fahrt über die Staatsstraße nach Lustheim und Lohhof-Süd unattraktiv für den Schwerlastverkehr wird. Es müssen jedoch auch die Ampelschaltungen auf der B13 so optimiert werden, dass diese für Pkw’s und Lkw’s Anreize zur Weiterfahrt auf der B13 schaffen. Somit wäre eine enorme Entlastung für Lohhof-Süd möglich.
Zusammengefasst sind für uns folgende Punkte nicht klar ersichtlich:
-welches Verkehrskonzept wird zugrunde gelegt bei Planungen?
-mit wieviel zusätzlichen täglichen Fahrzeugbewegungen wird kalkuliert?
-warum wurden die Zahlen und der Zeitraum der Verkehrszählung nicht angefügt, wann sind diese verfügbar?
-welche baulichen, lärmmindernden Maßnahmen werden für die Bestandsanwohner Staatsstraße 2053 (Kreuzstraße) ergriffen?
(z.B. Senkung der Höchstgeschwindigkeit, Durchfahrtverbot für Schwerlastverkehr der „Mautflüchtigen“, Aufbringen eines tatsächlichen Flüsterasphalts, der „lärmmindernde“ Belag der Vergangenheit ist nicht mehr vorhanden)
Diese Einwände sind m.M. nach völlig berechtigt. Ohne ein komplettes Konzept für den ganzen(!) Bereich Lohhof Süd und die Anbindung Lohhof Süd an Unterschleißheim wird es durch punktuelle Veränderungen keine wesentlichen Verbesserungen geben. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Geld ausgegeben wird. Schwierig wird das ganze durch die vielen Beteiligten, auf die die Stadt keinen großen Einfluss hat. Umso wichtiger ist es es im Vorfeld die angesprochenen Punkte zu klären.
Gerade Verkehr und Mobilitätsbedürfnisse beschäftigen mich schon in mehreren Beiträgen.
Das Abbiegen in Neuherberg ist kein Problem, weil es dort nie einen Stau gibt. Die Abkürzung über die St 2053 und die Kreuzstraße statt der längeren Strecke über die B 13 sollte jedoch tatsächlich unattraktiver gemacht werden. Die B 13 sollte bei der Gelegenheit außerdem Wildunfall-sicher gestaltet werden.
Das Abbiegen in Neuherberg von München kommend in Richtung Unterschleißheim ist in der Tat kein Problem. Es ist jedoch widersinnig von einer in diesem Bereich 4-streifigen Richtungsfahrbahn NUR einspurig auf die leistungsfähig ausgebaute B13 Richtung Unterschleißheim abbiegen zu können. Deshab lädt die Fahrt auf der in diesem Bereich zweispurigen St 2053 gerade dazu ein NICHT nach rechts auf die B13 abzubiegen. Eine zweispurige Abbiegespur auf die B13 würde eine wirkliche Entlastung für die St2053 bringen.
Zu Ihren Fragen: Ein Verkehrskonzept ist in die Planungen integriert. Dieses beinhaltet die Straße und Gehwegsplanung sowie die Fahrradplanung. Die Fahrzeugskalkulationen wird mit den Verkehrszahlen demnächst bekannt gegeben. Für die Veröffentlichung warten wir noch auf eine Freigabe des staatlichen Bauamtes. Bauliche Maßnahmen an der Kreuzstraße kann die Stadt nicht vornehmen. Es handelt sich um eine Staatsstraße. Wir können dies nur an das staatliche Bauamt als Wunsch weitergeben.