Erläuterung der Undurchführbarkeit
Vielen Dank für Ihren Vorschlag und Ihre Initiative zur Beteiligung am Leben der Stadt Unterschleißheim. Wir schätzen es sehr, dass Sie sich so aktiv für die Stadtgemeinschaft einbringen. Die Stadtverwaltung hat Ihren Investitionsvorschlag entlang der vorab definierten Checkliste geprüft. Die Checkliste können Sie hier finden: https://consul.unterschleissheim.de/weitere-informationen-2 unter „Nach welchen Kriterien werden die Vorschläge von der Verwaltung geprüft?“. Leider ergab die Prüfung, dass Ihr Vorschlag im Rahmen des Bürgerbudgets 2022 nicht umsetzbar ist. Der Grund hierfür ist Punkt 2 der Checkliste. Dieser besagt, dass mit dem Bürgerbudget leider keine Vorschläge realisiert werden können, die außerhalb des Handlungsspielraums der Stadt liegen. Der Bebauungsplan Nr. 154 sieht keine öffentlichen Parkplätze vor, sondern es handelt sich um Privatparkplätze, die einzelnen Adressen zugeordnet sind. Auf privaten Flächen kann die Stadt leider keine öffentlichen Ladestationen errichten. Sie haben die Möglichkeit, andere Vorschläge mit Ihrer Stimme zu unterstützen. Wir freuen uns, wenn Sie bei der nächsten Runde des Bürgerbudgets wieder mit neuen Ideen dabei sind!
Gerade mit der Anliegererweiterung durch den Bebauungsplan Nr. 154 „Wohngebiet südliche Kiebitzstraße“ wird der Bedarf an Lademöglichkeiten für die umweltfreundlichen Antriebe der Elektrofahrzeuge weiterwachsen. Bisher ist die nächste Ladestation an der Baader Bank, Weihenstephaner Straße. Diese ist bereits heute stark frequentiert und meist belegt.
Eine Ladesäule im Wohngebiet wäre daher eine gute Investition für alle umliegenden Anlieger und die Umwelt.
Im Zuge der jetzt beginnenden Erweiterung des Wohngebietes lässt sich eine öffentlich zugängliche Ladesäule sicherlich kostengünstig integrieren.
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